Mietspiegel gelten zwar fuer Wohnungen aber nicht fuer Garagen

 

Mietspiegel gelten zwar fuer Wohnungen aber nicht fuer Garagen

Ob der zu zahlende Preis für Wohnungen angemessen ist, kann man im Mietspiegel nachlesen, für Garagen gilt dieser jedoch nicht.

In erster Linie orientieren sich Wohnungssuchende bei der Frage, ob ein angegebener Preis realistisch oder überteuert ist, natürlich am Vergleich mit anderen Wohnungsangeboten. Eine qualifizierte Aussage hierzu wird jedoch im Mietspiegel getroffen, der die durchschnittlichen Preise für Wohnungen in einem bestimmten Gebiet auflistet, wobei Garagen, laut www.garagen.nl, hier jedoch nicht dazu gehören.
Einen Mietspiegel gibt es für jedes Bundesland und dort wiederum im Normalfall nochmals aufgeschlüsselt für alle Städte und Gemeinden. Angegeben wird im Mietspiegel, wie viel im Durchschnitt im entsprechenden Ort pro Quadratmeter Wohnraum zu zahlen sind. Der Mietspiegel ist ein öffentlich zugängiges Dokument, das bei den Bürgerdiensten der Stadt- oder Gemeindeverwaltungen von jedem eingesehen werden kann.
Generell muss beim Mietspiegel zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Mietspiegel unterschieden werden, wobei es keine gesetzliche Grundlage gibt, unter welchen Voraussetzungen welcher Mietspiegel einer Verwaltung vorzuliegen hat, sondern nur eine Rechtsgrundlage, die einzelne Bestandteile der verschiedenen Mietspiegel klar definiert.


Der einfache Mietspiegel ist eine Auflistung der ortsüblichen Mietpreise, wobei keine Grundlage der Erstellung festgeschrieben ist, sondern nur eine Anerkennung durch die Interessenvertreter von Mietern und Vermietern erfolgen muss. Es gibt keine zeitliche Bindungsfrist, in deren Rahmen der einfache Mietspiegel für Wohnungen und Häuser zu überprüfen ist, sondern lediglich einen empfohlenen Überprüfungszeitraum von zwei Jahren.
Der qualifizierte Mietspiegel hingegen muss zwingend auf anerkannter wissenschaftlicher Basis erstellt werden. Außerdem ist eine Überprüfung und Anpassung an die Marktsituation alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben.
Grundlage des Mietspiegels sind die Kaltmieten von Wohnungen, exklusive Betriebskosten, Hausmeister- und Verwaltungsgebühren und zusätzlichen Entgelten für weitere Räumlichkeiten, die nicht zum Wohnraum gezählt werden, wie zum Beispiel Garagen.
Der Mietspiegel ist nicht nur für Mieter nutzbar, um die eigene oder geforderte Miete für Wohnungen mit den üblichen Preisen in der Gemeinde zu vergleichen, sondern kann auch für Vermieter von Vorteil sein. Diese können nämlich mittels einer Klassifizierung der eigenen Wohnungen durch den Mietspiegel erkennen, wie viel Miete sie für ihre Wohnungen verlangen können und darüber hinaus auch die Mietkosten für bereits vermietete Wohnungen erhöhen, um diese an die nach Mietspiegel ortsüblichen Wohnkosten anzugleichen.
Da es sich bei Garagen nicht um Wohnräume handelt, anders als Wohnungen, so wohnungen.co.uk, bleiben diese beim Mietspiegel gänzlich unberücksichtigt und werden üblicherweise mit Pauschalbeträgen, die je nach Flächendeckung mit Garagen und Stellplätzen variieren können, veranschlagt.

Sandra Müller
vz(at)hub-eisenach.de

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