Gesetzliche oder Private Krankenversicherung für die Familie?

 

Gesetzliche oder Private Krankenversicherung für die Familie?

Die Private Krankenversicherung (PKV) ermöglicht die Absicherung der ganzen Familie. Allerdings gibt es bei der Privatkrankenkasse keine Möglichkeit, die Familienmitglieder kostenfrei mitzuversichern.
Da die Privaten Krankenversicherungen risikogerechte Beiträge erheben, bei denen das individuelle Krankheitsrisiko der Versicherten im Mittelpunkt steht, wird für jede versicherte Person ein eigener Versicherungsbeitrag fällig.
Doch auch die von den Gesetzlichen Krankenversicherungen offerierte Familienversicherung ist nicht in jedem Fall möglich, bei den Gesetzlichen Krankenkassen wird unter Umständen ebenfalls eine Versicherungsprämie für das Kind erhoben.
Sofern beide Elternteile ein eigenes Einkommen erzielen und das privat abgesicherte Elternteil ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielt beziehungsweise dieses höher ist als das Einkommen des gesetzlich versicherten Ehepartners, können die Kinder nicht kostenfrei in der Gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert werden.

Sowohl von der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch von der Privatkrankenversicherung wird in diesem Fall für das Kind ein eigener Versicherungsbeitrag erhoben.
Liegt das Einkommen des privat versicherten Elternteils unter der Versicherungspflichtgrenze, beispielsweise bei Selbstständigen, beziehungsweise unter den Einkünften des gesetzlich abgesicherten Ehepartners besteht die Möglichkeit, das Kind kostenlos in der Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern, sofern das monatliche Einkommen des Kindes, beispielsweise durch eine Erbschaft, eine bestimmte Höhe nicht überschreitet (<= 1/7 der monatlichen Bezugsgröße gemäß SGB IV). Das Kind kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehungsweise bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres (nicht erwerbstätig) beziehungsweise bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Schul- oder Berufsausbildung zuzüglich des Grundwehr- oder Wehrersatzdienstes) beziehungsweise ohne Einschränkung des Alters, bei Behinderung, die den eigenen Unterhalt nicht ermöglicht, bei der gesetzlichen Familienversicherung abgesichert werden.
Sind beide Partner Mitglied in der Privat Krankenversicherung kann das Kind entweder bei der Versicherungsgesellschaft der Mutter oder bei der des Vaters gegen eine eigene Versicherungsprämie privat versichert werden. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der entsprechende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt mindestens 3 Monate bei dem privaten Versicherungsunternehmen abgesichert war, ist eine Risikoprüfung für das Kind nicht erforderlich.
Bei nicht verheirateten Elternteilen kann das Kind entweder kostenfrei bei dem gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert oder gegen einen eigenen Versicherungsbeitrag in der Privatkrankenkasse versichert werden.
Die Kosten für die Absicherung eines Kindes in einer Privatkrankenversicherung liegen zwischen 60,00 Euro und 80,00 Euro monatlich, je nach Tarif beziehungsweise versichertem Leistungsumfang (Selbstbeteiligung, Zahntarif etc).
Mit Beginn der Berufsausbildung endet in der Regel die Private Krankenversicherung des Kindes bei dem jeweiligen Elternteil, sofern Einkommen erzielt wird. Je nach dem, ob der Jugendliche / Erwachsene der Versicherungspflicht unterliegt, ist die Absicherung in der Gesetzlichen oder der Privaten Krankenversicherung notwendig.

Autor: Ralf Eppmann
Email: r.eppmann@gmx.de

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