Die Abhöranlage – eine Form der Telefonüberwachung...

 

Die Abhöranlage – eine Form der Telefonüberwachung...

Das Abhören durch Abhöranlagen und der Abhörschutz stehen nur selten im Einklang. Zumeist geschieht eine Spionage, ohne dass der Betreffende es überhaupt bemerkt. Dem war nicht immer so. In früheren Zeiten war das Abhören getätigter Telefonate durch ein „Knacken“ oder durch ein „Rauschen“ ein sicher Garant dafür, dass eine Abhöranlage ihr Unwesen treibt. Diese Kinderkrankheit wurde durch den Einsatz hochmoderner Technologien umfassend eliminiert.

Grundsätzlich ist eine Telefonüberwachung in Deutschland verboten. Nur Bundesbeauftragte haben das Recht eine Telefonüberwachung durch eine Abhöranlage einzuleiten. Dieses Gesetz – die Vorratsdatenspeicherung – löste heftige Debatten aus. Unlängst ist es kein Geheimnis mehr, dass die Zahl aller getätigten Telefonate sich seit dem 02.01.2008 drastisch reduziert haben. Kritiker sprechen bereits davon, dass das durch den Minister Schäuble initiierte Gesetz, Deutschland gesellschaftspolitisch um Jahre zurückversetzt hat. Nicht selten kam es vor – auf ein Absetzen eines Notrufes wurde gänzlich verzichtet.

Selbst Patienten in Krisensituationen unterließen es, ihre Psychotherapeuten anzurufen, da die Angst zu stark im Nacken saß, dass auch sie einer Abhöranlage zum Opfer fallen. Manchen berichtetet sogar – das Telefonverhalten wurde vollkommen eingestellt...

Sicherlich – Terrorwarnungen werden täglich verkündet, aber muss es in einem Staat wie der Bundesrepublik Deutschland so weit kommen, dass die Bürger durch die Telefonüberwachung in panikartige Zustände versetzt werden? Rechtsstaat hin oder her – das Gesetz mag zwar in manchen Fällen seine Daseinsberichtigung finden, aber das Ganze schießt am eigentlichen Ziel meilenweit vorbei...

Artikel wurde von imagine textdesign am 13.04.2008 eingereicht.

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