Schünemann kennt seine Grenzen nicht
>Die Piratenpartei Niedersachsen missbilligt die Aussagen des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann bezüglich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11.03.08 zur automatischen Kennzeichenerfassung.
"Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig und klar umrissen in seinem Urteil die Grenzen des Staats aufgezeigt. Wie kann es sein, dass da ein Innenminister meint, er könne sich über dieses Urteil stellen?" fragt der stellvertretende Vorsitzende Christian Koch.
Erneut hat Herr Schünemann eine Niederlage vor dem höchsten deutschen Gericht hinnehmen müssen, akzeptiert dies aber nicht. Bereits vor 3 Jahren hatte er ein verfassungsfeindliches Polizeigesetz zurücknehmen müssen, und schreckt auch jetzt nicht davor zurück, diesen rechtswidrigen Weg weiterzugehen. Sein Drang, die Verfassung weiter auszuhöhlen, zeigt sich auch in seinem Bestreben die Online-Durchsuchung schnellstmöglich zu verankern, notfalls auch im Alleingang für Niedersachsen.
"Wie kann ein Politiker in Deutschland meinen, die Verfassung und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts außer Kraft setzen zu können? Wir werden es nicht hinnehmen, dass Herr Schünemann sein Bestreben zum endgültigen Schaffen des gläsernen Bürgers dem Staat gegenüber fortsetzen wird und alle rechtlichen Schritte unternehmen, die dazu nötig sein werden, ihn daran zu hindern.
" so Koch weiter.
Die Verfassungsbeschwerde gegen die automatische Kennzeichenerfassung wurde unter anderem von dem Generalsekretär der Piratenpartei Schleswig-Holstein, Klaus Petersdorf, als Beschwerdeführer erfolgreich durchgeführt. Daraufhin haben mehrere Bundesländer mit sofortiger Wirkung ihre Tätigkeit in diesem Zusammenhang eingestellt.
Artikel wurde von Christian Koch am 13.03.2008 eingereicht.