PKV - Ein Vertrag ist ein Vertrag, ist ein Vertrag…

 

PKV - Ein Vertrag ist ein Vertrag, ist ein Vertrag…

…solange kein besseres Angebot vorliegt. Jetzt läuft die Uhr, denn am 01.01.2009 greift der zweite Teil der Gesundheitsreform vom Februar 2007. Ab Januar 2009 können PKV-Versicherte ihre Rückstellungen bei einem Wechsel in eine andere Private Krankenversicherung mitnehmen. Man könnte glauben, dass diese neue Regelung endlich einmal ein vernünftiges Gesetz wäre. Diese Annahme bleibt aber fraglich, denn es kann nur ein Teil der Rückstellungen übertragen werden, nämlich der Teil der zurückgestellt worden wäre, wenn der Kunde in seiner Versicherungszeit im Standardtarif versichert gewesen wäre. Na schön, wenigstens etwas. Was zuerst nach einer fairen Regelung anmutet, ist auf den zweiten Blick ein schlechtes Geschäft, denn bei einem Rückstellungstransfer müssen Sie in den Basistarif der neuen Gesellschaft wechseln. Was ist eigentlich der Basistarif? Jo, das weiß man noch nicht so genau im März 2008. Nur soviel, die Leistungen sollen dem gesetzlichen Niveau entsprechen und der Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen, na fein.

Nur was bringt so ein Wechsel, wenn man gerade deshalb Privat versichert ist, weil man gute Leistungen schätzt? Diese Antwort bleibt man uns nicht schuldig, denn man hätte das Recht später in einen Tarif höherer Leistung zu wechseln, das klingt auch wieder gut, ist aber nicht so einfach, denn es wird eine neue Gesundheitsprüfung fällig und die neuen Tarife ab 2009 sind etwa 10% bis 20% teurer als noch im Jahr 2008. Wer aber bis 31.12.2008 bereits in die Private Krankenversicherung gewechselt hat, für den ist das kein Problem, denn es sind nur neue Verträge von dieser Regelung betroffen. Besuchen Sie doch einfach unseren PKV Beitragsrechner und lassen Sie sich Ihren individuellen PKV Vergleich erstellen, wenn Sie den Wechsel sowieso planen, dann verlieren Sie jetzt besser keine Zeit.

H.Ditzel Compare24 GmbH

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