Markenschutz ab 150,00 EUR: Markenanmeldungen direkt vom spezialisierten Markenanwalt unter www.markenanmeldungen24.de
11.02.2008 - Beitrag der Kanzlei
markenrecht.EU, Berlin:
Unterscheidbarkeit am Markt ist eine Voraussetzung für den erfolgreichen Absatz von Waren und Dienstleistungen. Sobald ein Produkt erfolgreich ist, gilt es den Erfolg vor Produktpiraten und sonstigen Nachahmern zu verteidigen. Ein wirksames Mittel zur Verteidigung ist die
Markenanmeldung. Mit ihr lassen sich die Kennzeichen verschiedenster Art eines Produktes als Marke schützen. Marken können nicht nur Wörter, sondern auch Grafiken (Logos: ), Verpackungs- oder Produktformen (Coca-Cola-Flache, Underberg-Verpackung), Klangzeichen (Jingles: Telekom), Kennfarben u.a. sein.
Für eine in drei Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragene deutsche Marke entstehen amtliche Eintragungsgebühren von derzeit 300,00 EUR. Wenn Sie genau wissen, welchen Markenschutz Ihr Unternehmen benötigt, übernimmt Ihr
Markenanwalt von der Kanzlei markenrecht.EU den Aufwand für die Markeneintragung ab 150,00 EUR. Eine einfache Vorab-Recherche wird für 35,00 EUR angeboten.
Weitere Leistungspakete für Markenberatung, Recherche und Analyse der Kennzeichenlage finden Sie mit Preisangaben unter
www.markenanmeldungen24.de .
Zur Vermeidung von Kollisionen mit bestehenden älteren Kennzeichen sollte vor der Markenanmeldung eine Recherche und Analyse der Kennzeichenlage stehen. Dabei kann Ihre Markenanmeldung nicht nur mit bestehenden identischen, sondern auch mit zur Verwechslung geeigneten ähnlichen Kennzeichen kollidieren. Da eine Marke nur für die bei der Anmeldung im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis benannten Produkte Schutz erlangt, können identische Marken ohne Kollision jedoch parallel bestehen. Vor der Anmeldung eines bestehenden Kennzeichens sollte zur Vermeidung eines Rechtsstreites stets eine Markenberatung durch einen spezialisierten Markenanwalt eingeholt werden.
Besondere Sorgfalt bei der Markenanmeldung ist auf das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu legen. Mit ihm bestimmen Sie den Schutzbereich der Marke. Ein unvollständiges Verzeichnis birgt die Gefahr, keine rechtliche Handhabe gegen die Nutzung des Zeichens durch Dritte zu haben.
Beitrag der Kanzlei markenrecht.EU, Berlin,
Email: info@markenrecht.EU,
Web:
www.markenrecht.EU