Lebensversicherung kündigen? – Nein, danke!
Immer wieder geschieht es und man kommt unverhofft und unverschuldet in eine finanzielle Notlage. Kein Wunder, wenn dann viele Menschen als erstes daran denken, ihre Lebensversicherung zu kündigen. Doch es gibt deutlich bessere Lösungen, wie man dank der Lebensversicherung an Geld kommt.
So kann man die Lebensversicherung beleihen. Besonders empfehlenswert ist diese Lösung, wenn die Geldsorgen voraussichtlich nur vorübergehender Natur sind. Mittlerweile kann man bei jedem beliebigen Kreditinstitut seiner Wahl, die Lebensversicherung beleihen. Ein Vergleich gerade in Bezug auf die Zinssätze lohnt sich aber allemal. Grundsätzlich ist es möglich, die Lebensversicherung bis zur Höhe des Rückkaufswertes zu beleihen. Die Zinsen orientieren sich meist an den aktuellen Marktdaten und werden individuell vereinbart. Die Laufzeiten für die Rückzahlung können ebenfalls individuell ausgehandelt werden. Meist wird jedoch eine Laufzeit für die Rückzahlung zwischen zwei und fünf Jahren gewählt. Die vorzeitige Kündigung ist bereits nach sechs Monaten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.
Wählt man die Möglichkeit, seine Lebensversicherung zu beleihen, so sollte man sich aber stets darüber im Klaren sein, dass während der Laufzeit des Darlehens kein Todesfallschutz besteht.
Werden die Geldprobleme sich dagegen in nächster Zeit nicht auflösen, kann man die Lebensversicherung verkaufen. Zahllose professionelle Firmen beschäftigen sich mit dieser Materie. Auch hier empfiehlt sich der Vergleich. So verlangen einige Anbieter gewisse Mindestsummen, die bereits in der
Lebensversicherung stehen müssen. Bei Kapitallebensversicherungen liegen diese oft bei 5.000 Euro, bei Rentenversicherungen bei 15.000 Euro und bei fondsgebundenen Versicherungen sogar bei 25.000 Euro. Wer seine
Lebensversicherung verkaufen will, hat damit die Chance einen angemessenen Preis zu erzielen, der auch nicht versteuert werden muss. Außerdem bleibt der Versicherungsnehmer meist gleich, so dass auch der Todesfallschutz beim Lebensversicherung Verkaufen erhalten bleibt.
Artikel wurde von Torsten Maue am 25.12.2007 eingereicht.